
Zeit für eine Veränderung – und zwar bundesweit
Blickt man heute auf die letzten Jahre, Jahrzehnte zurück, hat das Kleingartenwesen an Attraktivität nicht verloren. Allerdings veränderte sich die Nachfrage. Kleingartenanlagen in innerstädtischer Lage bzw. städtischem Umfeld sind heute begehrter als im ländlichen Umland. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich die daraus ergebenden Fragestellungen im Alltag eines Zwischenverpächters verändert haben. Egal ob Sie an einen Verein, Stadt-, Regional-, Kreis-, Landes- oder Bundesverband gerichtet werden. Wobei i.d.R. Landesverbände oder ein Bundesverband direkt keine Zwischenpachtverträge halten, sondern im Rahmen einer Mitgliedschaft um Unterstützung gebeten werden.
Der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. stellt sich Veränderungen immer wieder aufs Neue. So sind Photovoltaikanlagen bzw. Balkonkraftwerke bereits seit 20 Jahren genehmigungsfähig. Kleingartenanlagen sind seit 22 Jahren im Einklang mit den Umweltgesetzen fast vollständig an die städtische Kanalisation angeschlossen. Zwischenpachtverträge stärken die Vereinsautonomie und damit die Rechte der Vereine. Bei Kündigungsverfahren können die Vereine kostenfrei eine Gruppen-Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Auslagen für Rechtsberatung und Gerichtskosten sind so abgedeckt und das Kostenrisiko eines Verfahrens liegt nicht beim Verein. Die Einzelpächter der dem Stadtverband angeschlossenen Mitgliedsvereine können sich unter Berücksichtigung der Versicherungsfreiheit einem Gruppen-Laubenversicherungsvertrag anschließen. Seit 2021 umfasst dieser Versicherungsschutz sogar Elementarschäden wie z.B. Hochwasser. Dies und vieles mehr sind für das Kleingartenwesen in Düsseldorf Selbstverständlichkeiten – alles ohne Zwang und/oder Schikane.
Derweil informiert sich der Stadtverband mit offenem Visier beim VDGN, wie sich das Kleingartenwesen lokal mancherorts entwickelt oder auch augenscheinlich fehlentwickelt hat. Stichworte hier sind die Veruntreuung von Geldern, der Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit, Insolvenzen von eingetragenen Vereinen und Verbänden, die Austritte aus den Landesverbänden bzw. aus dem Bundesverband.
Gemeinsam mit dem VDGN und seinem Arbeitskreis, bestehend aus mehreren Kleingartenverbänden bzw. Vereinen, thematisieren wir diese Nachrichtenlage. Ohne weitere Wertung, es gibt eine zunehmende Anzahl von Gründen, warum sich das Kleingartenwesen vom Bundesverband ausgehend, über die Landesverbände, Stück für Stück zerlegen wird.
Der BDG, heute BKD (Bund der Kleingartenvereine Deutschlands e.V.), hat auf Bundesebene nebst guter Vernetzung in die Politik über Jahrzehnte die Möglichkeit gehabt, das Kleingartenwesen weiterzuentwickeln. Mit dem Austritt von bereits drei Landesverbänden sinkt dieser Stern. Die Verbandsautonomie gewinnt an Eigenständigkeit; wen wundert es? In Düsseldorf jedenfalls niemanden Wir Leben das Modell ohne Mitgliedschaft im Landesverband seit 1997. Es stimmt einen allerdings nachdenklich, dass Fehlentwicklungen wie gegründete Versicherungsstrukturen mit steuerlichen Stiftungscharakter auf Landesverbandsebene und eine eigenwillige Auslegung bei Entschädigungsleistungen immer noch von vielen Verbänden bzw. Vereinen einfach hingenommen werden.
Als Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. möchten wir Sie ermutigen, sich an den VDGN zu wenden. Wir sollten uns nichts vormachen: Es wird zu keiner Novellierung des Bundeskleingartengesetzes kommen, wenn die Interessen nicht gebündelt und mit einer starken Stimme in die Politik hineingetragen werden. Gleiches gilt für die Gesetzeslage, damit Balkonkraftwerke mit Zwischenzählern ohne eigenständigen Vertrag mit einer Netzgesellschaft innerhalb von Kleingartenanlagen genutzt werden dürfen.
Wenn die Stimme für das Kleingartenwesen auf Bundesebene an Kraft verliert, wird sie unsere Zukunft nicht vertreten können. Bisher wollte diese Stimme keine wirklichen Veränderungen. Wir benötigen eine neue gemeinsame Stimme; eine die von der Politik gehört und ernstgenommen wird.
Peter Vossen / Mathias Wolter