Besserer Schutz für Berliner Kleingärten

Veröffentlicht: 20. August 2025

Von den knapp 71.000 Kleingartenparzellen in Berlin gehören drei Viertel dem Land. Diese Flächen sollen, wie bereits in einer früheren Ausgabe unseres Journals berichtet, langfristig vor Bebauung mit einem neuen Gesetz geschützt werden, dem Kleingartenflächensicherungsgesetz (KgFSG). Mitte Juli hat der Berliner Senat den entsprechenden Entschluss gefasst.

Dazu erklärt VDGN-Präsident Jochen Brückmann: „Die jahrelange Hängepartie um die Sicherung vieler Berliner Kleingärten hat damit hoffentlich ein Ende. Der Senat bekennt sich zum Erhalt und Sicherung der Kleingartenanlagen auf landeseigenen Boden. Der VDGN begrüßt außerdem, dass das Berliner Abgeordnetenhaus bei notwendigen Umwidmungen von Kleingartenflächen beteiligt wird und dem zustimmen muss.“

Kleingartenflächen wecken angesichts des Bevölkerungswachstums in Berlin im Hinblick auf teilweise konkurrierende Bedürfnisse der Bevölkerung wie Wohnraum, Mobilität oder gewerbliche Belange Begehrlichkeiten. Manchmal ist die Aufgabe von Parzellen nicht zu verhindern – etwa bei Schulneubauten. In solchen Fällen sollen Kleingärtner nach dem neuen Gesetz Ersatzflächen in der gleichen Größe und im Einzugsbereich der bisherigen Unterpächter gestellt bekommen. „Diese Regelung ist besonders wichtig, weil bisher Ersatz-Parzellen irgendwo in der Stadt oftmals auf deutlich kleineren Flächen angelegt worden sind“, so Brückmann.

Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen. Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht. Allerdings betrifft das neue Gesetz nur 56.280 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem geplanten Gesetz erfasst. „Vom Kleingartenflächensicherungsgesetz bleiben daher zwangsläufig rund 14.000 Parzellen in privatem Eigentum, also 20 Prozent aller Berliner Kleingärten, ausgenommen”, merkt Jochen Brückmann an und fordert: „Hier muss das Land Berlin Abhilfe schaffen und durch die Aufstellung von Bebauungsplänen die dauerhafte Nutzung sicherer machen.“

Der Senatsentwurf wird nun im Rat der Bürgermeister beraten, bevor er dem Abgeordnetenhaus zur Entscheidung vorgelegt wird. Dort soll das „Kleingartenflächensicherungsgesetz“ dann endgültig beschlossen werden.

Hufnagel/M. v. Holst