
Wie ein Gesetz das Düsseldorfer Kleingartenwesen veränderte
Diente der Kleingarten vor dem zweiten Weltkrieg vor allem der Erzeugung von Nahrungsmitteln, so wurde die Gartenlaube nach dem Krieg für viele Menschen auch zur Wohnung. Sogar Behelfswohnheime wurden im Kleingarten mit Duldung der Kommune errichtet. Es wurde Obst, Gemüse und auch Tabak angebaut. Eine Kleintierhaltung war üblich, zumal Fleisch teuer war und bei weitem nicht so selbstverständlich gekauft und verzehrt wurde, wie heute. Mit Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) im Jahr 1983 wurde vieles unterbunden, was vorher selbstverständlich war, darunter besagte Kleintierhaltung. Gartenlauben wie Behelfswohnheime wurden auf vierundzwanzig Quadratmeter begrenzt. Wenngleich sie durch § 18 BKleingG bis heute geschützt werden, ist wenig über den Begriff einer rechtmäßig errichteten Laube nachgedacht worden. Kaum ein Pächter kann heute nachweisen, dass solche Baukörper mit Baugenehmigung – also rechtmäßig – errichtet wurden. Was Rückforderungen damals wie heute kosten, wissen in der Regel nur Betroffene.
Seitens der Spitzenorganisation der Kleingärtner wurde das BKleingG als ein Gesetz zum Schutz der Kleingärtner gepriesen. Bei Organisationen unterhalb der damaligen Spitzenorganisation kamen direkt mit Inkrafttreten dieses Gesetzes erste ernsthafte Zweifel auf.
Auch deshalb gründete sich in Düsseldorf kurz nach Inkrafttreten des BKleingG der Interessenverband der Kleingärtner (kurz IVDK). Er vertrat die Auffassung, dass das BKleingG nicht bestimmend genug formuliert ist und es an Ausführungsbestimmungen mangelt. Explizit wurde die Laube in einfacher Ausführung bemängelt. Was bedeutet „einfache Ausführung“?
Und während sich eine Kommentierungskultur als Geschäftsmodell für wenige auf Grundlage des neuen BKleingG entwickelte, wurde den Pächtern in Düsseldorf vieles zugemutet. Der damalige Verbandsvorstand setzte linientreu die Auslegungen des BKleingG und Vorstellungen des Spitzenverbandes sowie die Interessen der Grundstückseigentümerin durch. Der Interessenverband beriet die Vereine. Die Spannungen beider Düsseldorfer Verbände fanden Ihren Höhepunkt, als die Pacht um den vierfachen Betrag mit sofortiger Wirkung erhöht wurde. Dies brachte das Fass zum Überlaufen.
Der damalige Verbandsvorstand trat in der Folge in dem Glauben zurück, er würde in Ermangelung einer Nachfolge wiedergewählt. Dieser fromme Wunsch sollte sich nicht erfüllen. Personen aus den Reihen des Interessenverbands waren bereit, Verantwortung zu übernehmen. Und so kam es, dass der neue Vorstand des Stadtverbandes Düsseldorf aus dem Personenkreis des Interessenverbandes hervor ging, dessen 1. Vorsitzender seit Mai 1996 die Geschicke des Verbandes lenkt.
In diesen schwierigen Zeiten fanden die lokalen Interessen des Düsseldorfer Kleingartenwesens kein Gehör beim Landes- bzw. Bundesverband. Damals wie heute macht es einen Unterschied, ob man den Puls der Zeit erkennt oder verkennt. Mittels Beschlussvorlage wurde dem Verbandsvorstand 1997 die Genehmigung erteilt, aus dem Landesverband auszutreten – auch, um den Bundesverband nicht weiter mitzufinanzieren.
In einer Zeit, als Meinungsverschiedenheiten der Stadt Düsseldorf als Grundstücksbesitzerin fast jeden Tag auf der Tagesordnung standen, konnte im Jahr 2003 ein Entsorgungsvertrag für Abwasser ausgearbeitet und unterzeichnet werden. Die Kleingartenanlagen konnten damit an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. In Eigenleistung entstand aufgrund dieses Entsorgungsvertrages eine umweltgerechte Abwasserentsorgung für über 95 % der Parzellen auf städtischen Grund und Boden.
Dieser Erfolg und das Engagement der Kleingärtner hat bis heute völlig unangemessene Folgen. Denn obwohl in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen die Förderung des Kleingartenwesens festgeschrieben wurde, versagt das Umweltamt der Landeshauptstadt bis heute eine Förderung aufgrund der gängigen Kommentierung.
Nur zwei Jahre später, im Jahr 2005, wurde ein neuer Generalpachtvertrag mit der Stadt geschlossen. Eine neue, damals zeitgemäße Kleingartenordnung trat in Kraft. Doch die heute gute Zusammenarbeit war kein Selbstläufer. Erst weitere Interessenkonflikte und vertretbare Kompromisse später, war die Basis für ein gutes Miteinander.
Heute ist der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. als Verwalter und Verpächter von Kleingartenanlagen autark. Gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf, vertreten durch das Garten-, Friedhof- und Forstamt, ist man im Begriff die Zukunft des Kleingartenwesen der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen an die heutigen Bedürfnisse weiter anzupassen.
Peter Vossen / Mathias Wolter