Unkraut im Kleingarten bekämpfen: Was erlaubt ist

Veröffentlicht: 2. Juli 2026

Auch im Kleingarten gilt: Auf befestigten Flächen wie Gartenwegen, Terrassen oder Einfahrten ist der Einsatz von Herbiziden grundsätzlich verboten. Darauf weist die Landwirtschaftskammer NRW hin. Das betrifft nicht nur chemische Mittel, sondern auch viele „Hausmittel“ wie Salz oder ungeeignete Essigprodukte. Hintergrund ist der Schutz von Boden und Gewässern. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Ausnahme: verdünnter Essig (eingeschränkt erlaubt):
Zulässig ist seit einiger Zeit die ausschließlich gezielte Behandlung einzelner Unkrautpflanzen mit einem verdünnten Essig-Wasser-Gemisch (Essig mit 10 % Säure im Verhältnis 3:2 mit Wasser). Eine flächige Anwendung ist nicht erlaubt. Reiner Essig, Essigessenz oder Essigreiniger dürfen nicht verwendet werden.

Empfohlene Praxis im Kleingarten:
Im Kleingarten stehen umweltfreundliche Methoden im Vordergrund. Dazu zählen mechanische Verfahren wie Jäten, Hacken oder Fugenkratzen sowie thermische Methoden wie Heißwasser oder spezielle Geräte zur nicht-chemischen Unkrautbekämpfung.

Fazit für Kleingärtner:
Chemische Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen ist tabu. Erlaubt ist nur die sehr eingeschränkte Essig-Anwendung. Sinnvoll und regelkonform sind vor allem mechanische und umweltschonende Methoden.