Solaranlagen im Kleingarten: Gericht schafft Präzedenzfall, Politik bleibt untätig

Veröffentlicht: 13. August 2026

Bereits im September hatten wir an dieser Stelle dafür geworben, das Bundeskleingartengesetz endlich an die Realität der Nutzung der Solarenergie anzupassen. Seitdem ist ein bemerkenswertes Gerichtsurteil hinzugekommen und ein praktisches Problem rückt zunehmend in den Fokus, das über die reine Gesetzeslage hinausgeht.

Ein Gericht schafft Klarheit – zumindest im Einzelfall

Weil eine gesetzliche Regelung weiterhin fehlt, landen Streitfälle um Solaranlagen in Kleingärten immer wieder vor Gericht. Bemerkenswert ist ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau: Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien schwerer wiegt als entgegenstehende Vereinssatzungen. Unterstützung erhielten die klagenden Kleingärtner dabei unter anderem von der Deutschen Umwelthilfe, die in zwei entsprechenden Verfahren aktiv war. Für Pächter und Vorstände ist das ein wichtiges Signal, auch wenn ein einzelnes Urteil keine bundesweite Rechtssicherheit schafft und jeder Fall weiterhin einzeln entschieden werden muss.

Politik bleibt untätig

An der gesetzlichen Klarstellung hat sich derweil nichts geändert. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bislang nicht vorangekommen, weder unter der aktuellen Bundesregierung unter Friedrich Merz noch unter der Vorgängerregierung sah man Handlungsbedarf. Eine Erleichterung der Photovoltaiknutzung wird zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, allerdings mit der Einschränkung, dass der Kleingartencharakter erhalten bleiben und eine dauerhafte Wohnnutzung der Lauben verhindert werden müsse.

Das unterschätzte Problem: der Stromzähler

Kleingartenanlagen verfügen in der Regel nur über einen gemeinsamen Hauptzähler. Offiziell geeichte Unterzähler für einzelne Parzellen fehlen meist. Das erschwert schon die simple Abrechnung von Solarstrom aus kleinen Anlagen wie Balkonkraftwerken innerhalb der Gartenanlage, unabhängig davon, wie die rechtliche Einspeise-Frage am Ende gelöst wird. In der Praxis kann das sogar dazu führen, dass rechtlich betrachtet nur eine einzige Parzelle innerhalb einer gesamten Kleingartenanlage ein Balkonkraftwerk betreiben dürfte.

Eine gesetzliche Klarstellung des Bundeskleingartengesetzes allein würde also nicht ausreichen. Ohne eine Modernisierung der Zählerinfrastruktur bleibt Solarenergie in vielen Kleingartenanlagen ein theoretisches Recht ohne praktische Umsetzbarkeit.