Als Kleingärtner Mitglied im VDGN werden

Veröffentlicht: 1. September 2025

Als Einzelmitglied

Für Kleingärtner ist es auch möglich, sich individuell der großen Gemeinschaft des VDGN anzuschließen. Dazu ist es nötig, Mitglied im republikweit tätigen Verein der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer in Deutschland e.V. (VMEG*) zu werden. Der VMEG als größter VDGN-Mitgliedsverein bietet den Vorteil, die kostenfreie individuelle Beratung im VDGN-Beratungszentrum und allen VDGN-Beratungsstellen wahrnehmen zu können. Im monatlichen Beitrag von 5,75 Euro ist bereits die VDGN-Rechtsschutzversicherung sowie der Bezug des VDGN-Journals „Das Grundstück“ enthalten. Auf Wunsch sendet Ihnen der VMEG gern ein Informationspaket zu. Sie können es unter 030-514 888-114 bestellen.

*Die Abkürzung „VMEG“ leitet sich von der ursprünglichen Bezeichnung Verein der Märkischen Eigenheim- und Grundstücksbesitzer ab. Sie wird aus rechtlichen Gründen auch beim Verein der Eigenheim- und Grundstücksbesitzer in Deutschland beibehalten.

Im Verein

Für alle Kleingärtner, die im Rahmen ihrer Anlage bereits in einem Verein organisiert sind, besteht die Möglichkeit, mit ihrem gesamten Verein Mitglied des VDGN zu werden. Mitgliedsvereine des VDGN haben den großen Vorteil, von den umfangreichen juristischen und praktischen Erfahrungen des VDGN zu profitieren, zum Beispiel durch die Beratung der Vorstände bei auftretenden Problemen. Außerdem können VDGN-Mitgliedsvereine der Gruppenrechtsschutz-Versicherung des VDGN beitreten und so dem Vereinsmitglied den Grundstücksrechtsschutz des Verbandes bieten.

Peter Ohm – VDGN