
Datenschutz kontra Einbruchschutz?
Vielen Betreibern von Kameras an Häusern oder in Kleingärten ist oftmals nicht klar – der privaten Videoüberwachung sind Grenzen gesetzt. Beschwerden steigen.
Die Beschwerden zur Videoüberwachung in Sachsen nehmen zu. Im Jahr 2025 lag die Zahl der Beschwerden in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Dies sind rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr, erklärte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. Der Anstieg lässt sich fast ausschließlich auf Fälle im privaten Wohnumfeld zurückführen, wo Kameras zur Überwachung eingesetzt werden.
Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit. Im privaten Bereich ist diese auch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu beachten gilt, dass der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke nicht überwacht werden dürfen.
Zudem sollte man bedenken, dass sich viele Täter durch Kameras nicht abschrecken lassen. Täter agieren oftmals im Schutz der Dunkelheit oder decken vor der Straftat ihr Gesicht ab, weshalb sie auf Aufnahmen demnach schwer zu identifizieren sind. So verfehlt die installierte Technik oft den erhofften Nutzen. Auch Streitigkeiten zwischen Nachbarn können durch Kameras eher verschärft als befriedigt werden. Denn es bleibt oftmals unbeachtet, dass eine Videoüberwachung einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt. Es empfiehlt sich daher bei der Installation einer Kamera genau zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.