Hamburg lockert Tausalz-Regelung, Berlin prüft noch

Veröffentlicht: 22. Januar 2026

Schnee und Eis wie lange nicht mehr: In vielen Städten ist der Winterdienst in den vergangenen Wochen zur Herausforderung geworden – nicht nur auf Straßen, sondern vor allem auf Gehwegen. Während Hamburg das Streusalz-Verbot auf Nebenflächen bereits gelockert hat, plant nun auch Berlin einen ähnlichen Schritt für extreme Glättelagen.

Berlins Mobilitätssenatorin Ute Bonde will die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit Tausalz künftig in Ausnahmefällen zeitlich begrenzt eingesetzt werden kann. „Die Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner liegt mir stets am Herzen, gerade auch in der Winterzeit bei Schnee und Eis“, so Bonde. Die aktuelle Lage, insbesondere auf den Gehwegen, nehme sie zum Anlass, das Parlament um eine schnelle Regelung zu bitten.

Geplant ist eine Ermächtigungsgrundlage, die es Hauseigentümern im Rahmen ihrer weiterhin bestehenden Winterdienstpflicht ermöglichen soll, bei extremer Glätte notfalls auch mit Tausalz gegen gefährliche Eisflächen vorzugehen. Im Fokus stehen dabei besonders Menschen, die im Winter besonders gefährdet sind: Ältere sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität sollen sich auch bei harschen Wetterlagen sicher durch die Stadt bewegen können.

Da Tausalz als wirksam, aber umweltbelastend gilt, betont Berlin, dass bei einem möglichen Einsatz sorgfältig abgewogen werden müsse: Sicherheit im öffentlichen Raum auf der einen Seite, Schutz von Straßenbäumen, Vegetation und Grundwasser auf der anderen. Hamburg hat in dieser Abwägung bereits gehandelt – und reagierte auf die „anhaltende und außergewöhnliche winterliche Witterung“. Dort hob die Verkehrsbehörde per Allgemeinverfügung das Verbot von Tausalz auf Nebenflächen zunächst bis zum 21. Januar auf. In dieser Zeit dürfen Hamburgerinnen und Hamburger klassisches Tausalz nutzen, um vereiste Gefahrenstellen zu beseitigen.