Mitgliederversammlung: Wahl zwischen unterschiedlichen Einladungsarten
Eine Satzungsregelung, die dem Vorstand die Entscheidung zwischen verschiedenen Formen der Einberufung überlässt, ist nicht grundsätzlich unzulässig. Im zugrunde liegenden Fall beanstandete das Registergericht eine Satzungsklausel, wonach die Einladung zu Mitgliederversammlungen entweder durch Bekanntgabe bzw. Aushang in der Geschäftsstelle oder durch schriftliche Mitteilung erfolgen konnte. Nach seiner Ansicht dürfe es [...]








